Czernin

Robert Schlesinger
Alexander Schotten
Benedikt Wallner

devisen schulden spesen sparen

Die Praktiken der Banken. Die Chancen des Kunden

Ärgern Sie sich ab und zu über Ihre Bank? Fühlen Sie sich unzureichend beraten, überfordert, manchmal gar übervorteilt? Oder zerbrechen Sie sich über Bankgeschäfte am liebsten nicht den Kopf? Das spart Probleme, gewiss, aber es kostet Geld. Ihr Geld. Um vom gleichgültigen oder latent unzufriedenen, jedenfalls achselzuckend alles akzeptierenden Kunden zum mündigen Geschäftspartner der Bank zu werden – was kann man da tun?

Dieses Buch klärt auf: Über die kaum bekannten Rechte, die Gesetz und Rechtsprechung dem Bankkunden einräumen. Über die Fallstricke im Paragraphendschungel, die so manchen Unkundigen im Würgegriff der Banken enden lassen. Aber auch über Pflichten, die Sie als Kunde zu beachten haben, um sich gegenüber der Bank nicht in eine unhaltbare Position zu begeben. Über die Geschäftsgebarung der Banken, ihre Konditionen, die sich erstaunlich kundenfreundlich handhaben lassen, wenn Sie erst Bescheid wissen. Man muss beileibe kein Jurist und kein Börsianer sein, um dieses Buch zu verstehen – und kein Millionär, um davon zu profitieren. Die wirklich einzige Voraussetzung für eine Lektüre mit Gewinn: Sie müssen ein Bankkonto besitzen.

 

Leseprobe:

BEVOR SIE EINE BANK BETRETEN. Was bei allen Bankgeschäften zu beachten ist: 1. Kleiner Mokka und großes Geld Frau Gundi Kunde muss ein Girokonto eröffnen und geht zur Bank. Auf dem Weg dorthin kauft sie an der Ecke eine Zeitung,in der Bank unterschreibt sie ein Formular, dessen Durchschrift sie mitnimmt. Bevor sie nach Hause kommt, trinkt sie noch einen Kaffee im nächsten Kaffeehaus. In unserem Beispiel hat sie bereits dreimal ein Rechtsgeschäft abgeschlossen: Sie hat eine Zeitung gekauft, ein Girokonto eröffnet und einen Kaffee bestellt. Tatsächlich unterscheidet sich das Bankgeschäft vom Kauf der Zeitung oder des Kaffees insofern nicht, als es sich bei allen dreien um Verträge handelt: Beide Vertragspartner haben Rechte, beide haben Pflichten. Und obwohl die meisten Bankverträge heute schriftlich geschlossen werden, was auf den Kauf einer Zeitung und das Bestellen eines Kaffees nur in den seltensten Fällen zutrifft, könnte auch der Bankvertrag grundsätzlich formlos (also mündlich) oder sogar stillschweigend geschlossen werden (zum Beispiel indem Sie angebotene Dienstleistungen der Bank einfach ohne besondere Vereinbarung in Anspruch nehmen – wenn Sie etwa bei einem Ihnen fremden Bankhaus ausländische Währungen wechseln). Vom Gesetz wird ein schriftlicher Abschluss nur für manche Geschäfte, die für den Bankkunden relevant sind, zwingend gefordert, etwa für Bürgschaften oder Garantien sowie (und hier ist sogar eine notarielle oder gerichtliche Beglaubigung Vorschrift) für Hypotheken. In der Realität sieht es anders aus: Vom Wechseln einer Fremdwährung abgesehen, wird man nicht viele Bankgeschäfte finden, für die die Bank keine schriftliche Abmachung verlangt. Schließlich ist das Bankgeschäft meist doch etwas umfangreicher als der Erwerb einer Zeitung oder eines Häferls Kaffee. Vor allem aber handelt die Bank eben nicht mit Zeitungen, Hosenknöpfen oder Badewannen, sondern – mit Geld. Geld – wohl keine andere Ware unserer Gesellschaft ist so sehr mit Symbolik, Prestige und auch Emotionen aufgeladen. Geld – Vehikel unserer Wunschvorstellungen und Sehnsüchte. Ökonomisch mag ein Geldschein ja eine Ware sein wie ein Hosenknopf, aber das Bankgeschäft hat eben nicht nur seine ökonomische Seite, sondern ist auch von gesellschaftlichen Wertvorstellungen bestimmt. Von den Wertvorstellungen einer neoliberalen Gesellschaft, nebenbei bemerkt, die auf der Förderung der Interessen der Wirtschaft – und nicht etwa des Gemeinwohls – fußt und keine Gegenentwürfe zu dieser Lebenshaltung mehr zu kennen scheint. Darum sind die Banken, die Geld verwalten, es ausleihen, einkaufen und über alle Grenzen hinweg damit Handel treiben, gewissermaßen die Tempel der Geldgesellschaft – und Sie müssen einen Vertrag unterschreiben, bevor die Bank für Sie zu arbeiten bereit ist. Äußerlich ähnelt das Bankgeschäft wohl am ehesten einem größeren Möbel- oder Autokauf: Auch hier wird es häufig zuerst Vorgespräche geben. So lässt sich Frau Kunde zum Beispiel über die verschiedenen Bankprodukte aufklären bzw. Anbote unterbreiten, versucht vielleicht sogar, gute Konditionen auszuverhandeln. Und bei manchen Instituten wird sie wieder gehen, ohne eine Geschäftsverbindung eingegangen zu sein. Andererseits, und da sind wir schon wieder bei der gesellschaftlichen Sonderstellung der Banken, hat auch das Bankinstitut die Wahl, ob es Frau Kunde akzeptiert (versuchen Sie einmal, sich das bei einem Möbelhaus vorzustellen – undenkbar!): Gerade Privatbanken zeigen in letzter Zeit die Tendenz, neue Geschäftsbeziehungen mit Kunden abzulehnen, ohne dass es sich dabei um Bankrotteure handelt, oder sogar bestehende Konten aufzukündigen, wenn deren Umsatzentwicklung nicht ausreichend hoch ist (kurz: wenn Sie kein Millionär sind). In manchen Fällen allerdings haben sich die Banken nicht im eigenen Interesse, sondern in dem des Staates bereits im vorhinein verpflichtet, Kunden abzulehnen: dann nämlich, wenn der begründete Verdacht auf Geldwäsche besteht. (…)